ÖDEMZENTRUM
Baumrainklinik „Haus am Schloßpark“
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| Kosten / Zuzahlung |
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Die Kosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern grundsätzlich voll übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen allerdings gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile zahlen.
Seit dem 01.01.2004 geltende folgende Regelungen:
Tipp: Für chronisch kranke Patienten, die aus medizinischen Gründen innerhalb der 4-Jahres-Frist erneut eine stationäre Rehamaßnahme benötigen, oder deren Maßnahme länger als 6 Wochen dauert, haben die Landesverbände der Krankenkassen beschlossen, entsprechend der Regelung zur Anschlussrehabilitation zu verfahren.
Zur Härtefallregelung in der stationären Rehabilitation gilt nur die Sozialklausel (§ 61 SGB V), nicht die Überforderungsklausel. Dies bedeutet: Vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht
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